| In der Praxis sind hauptsächlich folgende Fälle
relevant:
Wer hat es als Vermieter nicht schon erlebt? Der Mieter verweigert
grundlos oder mit Ausreden die Mietzahlung . Mehrere Zahlungsaufforderungen
bleiben erfolglos. Schnell wächst der Mietrückstand auf
mehrere Monatsmieten. Das Hausgeld läuft weiter, die Folge
sind monatliche Verluste, statt einer annehmbaren Rendite.
In diesen Fällen ist häufig die sofortige Durchführung
einer Räumungsklage das Mittel der Wahl. Nach Vorliegen eines
rechtskräftigen Urteils kann die Zwangsräumung unter Mithilfe
des Gerichtsvollziehers durchgeführt werden. Die zu beachtenden
Feinheiten eines solchen Verfahrens, beginnend mit einer beweisfesten
Kündigung des Mietvertrages können nur durch einen erfahrenen
Praktiker beherrscht werden.
Durch unsachgemäße Verfahrensweisen können Verzögerungen
und/oder Teuerungen eintreten, welche den Schaden noch weiter vergrößern.
Daher sollten sie spätestens bei zweimonatigem Zahlungsrückstand
einen Anwalt einschalten und den Mietvertrag kündigen lassen
!
Ein weiterer Streitpunkt bei Auszug des Mieters ist die Durchführung
von Schönheitsreparaturen, welche in Abweichung von der gesetzlichen
Regelung vertraglich auf den Mieter abgewälzt worden sind.
Hierbei ist die umfangreiche Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes
zu beachten, welche laufend durch neue Entscheidungen aktualisiert
wird. In diesem Zusammenhang ist dringend davon abzuraten irgendwelche
Vertragsmuster(sei es aus dem Internet oder per Faxabruf oder dergleichen)
ohne fallbezogene Beratung durch den Fachmann zu verwenden, da hierbei
gemachte Fehler im Nachhinein nicht mehr zu korrigieren sind. Es
wird zwar die Beratung bei Abschluss des Mietvertrages eingespart,
jedoch kommt das dicke Ende bei Beendigung des Mietvertrages in
Gestalt von Schönheitsreparaturen, welche selbst getragen werden
müssen.
Jährlichen Ärger bereiten die Betriebskostenabrechnungen
für Mieter und Vermieter, sei es, dass nach Vertrag nicht abrechenbare
Betriebskosten angesetzt werden, ein unzulässiger Abrechnungsmaßstab
gewählt wird oder weitere Formalien bei den Nebenkosten nicht
beachtet werden. Auch hier ist eine fachgerechte Beratung von Mieter
und Vermieter vonnöten um überflüssige Streitfälle
zu vermeiden.
Schließlich gibt es auch die Fälle, in denen der Mieter
gutes Geld für eine mangelhafte Wohnung bezahlt, welche im
Winter nicht zureichend beheizt werden kann und dadurch gesundheitsschädlicher
Schimmelbildung Vorschub leistet. Hierbei erfolgen häufig nur
Vertröstungen oder Schuldzuweisungen durch den Vermieter, solange
keine Konsequenzen im Bereich der Mietzahlung drohen.
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