Es geht um:
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Hierbei handelt es sich um eine vielgestaltige und
beratungsintensive Materie.
Wichtig ist, die häufig spannungsgeladene Atmosphäre
zu entschärfen. Nur dann kann für die Mandantschaft die
wirtschaftlich günstigste Lösung -ggfs. unter Beachtung
des Kindeswohls- herbeigeführt werden, um ein vernünftiges
Leben nach der Scheidung zu ermöglichen.
Für bedürftige Mandanten besteht die Möglichkeit
eigene Anwalts- und Gerichtskosten durch die Staatskasse übernehmen
zu lassen.(Prozesskostenhilfe)
Der Bereich Familienrecht umfasst folgende Komplexe:
- Ehescheidung
- Unterhalt für Kinder und Ehegatten während und nach
der Ehe
- Ehewohnung und Hausrat (= Aufteilung der Haushaltsgegenstände,
Wohnungseinrichtung und Wohnungsbenutzung etc.)
- Eheliches Güterrecht (= Ausgleich des in der Ehezeit erzielten
Vermögenszuwachses )
- Häusliche Gewalt, nach dem Gewaltschutzgesetz (= Entfernung
eines gewalttätigen Partners aus der gemeinsamen Wohnung)
- Versorgungsausgleich (= Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen
Rentenansprüche)
- Elterliche Sorge (= Aufenthalt des Kindes, Besuchsrecht, Erziehung,
Vermögenssorge )
- Kindschaftssachen ( z.B. Anfechtung der Vaterschaft )
- Unterhaltsansprüche aus Anlass der Geburt
- Lebenspartnerschaftssachen (= gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften
)
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