| Dieses Gebiet gliedert sich in zwei Schwerpunkte.
Zum einen die Beratung des Mandanten vor dem Erbfall, d.h. die
individuelle Gestaltung des Testaments bzw. Erbvertrages unter Berücksichtigung
steuerlicher Belange sowie der persönlichen Situation, aber
auch die Abfassung von Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen,
um bei Nachlassen der geistigen Fähigkeiten, bzw. Krankheit
aufwendige Betreuungsverfahren und Betreuerbestellungen durch die
Gerichte, sowie unerwünschte Pflegemaßnahmen (Intensivstation)
zu verhindern.
Außerdem die Aufklärung über die gesetzliche Erbfolge,
d.h. wer erbt wenn kein Testament vorhanden ist.
Zum anderen die Durchsetzung von sogenannten Pflichtteilsansprüchen
und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, für den Fall,
dass der Mandant entweder durch Eltern oder Ehepartner enterbt oder
nur sehr gering bedacht worden ist. Hierbei muß zunächst
über Auskunftsersuchen das Vermögen des Erblassers geklärt
und sodann dessen Wert festgestellt werden um dann einen konkreten
Betrag vom Gegner verlangen zu können.
Naturgemäß können sich derlei Auseinandersetzungen
länger hinziehen, da auch hierbei die wirtschaftliche Grundlage
der Streitparteien in Frage steht. Daher dürften faire außergerichtliche
Einigungen ohne Anwaltsbeteiligung die Ausnahme darstellen, weil
der Anwalt, anders als beispielsweise der Notar nur dem Wohl seines
Mandanten verpflichtet ist.
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