| Die häufigsten Fälle betreffen
Kündigungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer,
wodurch unmittelbar in die Existenz des Mandanten eingegriffen wird.
Entscheidend für den Arbeitnehmer ist ein sofortiger Gang
zum Anwalt, da im Regelfall eine 3-Wochen -Frist zu beachten ist.
Auch hier existiert die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.
Verbreitet sind Rechtsschutz-versicherungen, um das ansonsten für
die Parteien gegebene Prozesskostenrisiko in der 1. Instanz zu übernehmen.
Für den Arbeitgeber wichtig ist die richtige Vorbereitung
der Kündigung durch Abmahnungen und Dokumentation der Kündigungsgründe
etc. sowie Beachtung von kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften.
Darüber hinaus bildet häufig der Inhalt des Arbeitsvertrages
Anlass zum Streit, z.B. Höhe des Lohnes, Stundenzahl, Urlaub,
Überstunden, Feiertage. |